Flaschenpost aussetzen, – darf man das?


Gelegentlich taucht die Frage auf, ob es überhaupt erlaubt sei, Flaschenposten auszusetzen. Okay, beginnen wir also zunächst mal mit einem Disclaimer:

In allen zivilisierten Ländern ist es verboten, Müll in Binnen- oder Küstengewässer zu werfen. Und als Müll gilt im Zweifelsfalle alles, was kein Wasserfahrzeug, kein Seezeichen, kein Messgerät und kein Teil einer Infrastruktur (Seekabel usw.) ist. In der Bundesrepublik Deutschland ist § 324 StGB maßgeblich. Wenn jemand eine Flaschenpost aussetzt, dann handelt er auf eigene Verantwortung.

Allerdings muss jemand schon sehr kleinkariert sein, um eine geleerte Flasche, die den Weg nicht in in Richtung Recyclingcontainer oder Pfandstation einschlägt, sondern mit einer persönlichen Botschaft zu unbekannten Ufern unterwegs ist, als Müll zu bezeichnen. Ich habe noch nie davon gehört, dass jemandem daraus ein Strick gedreht wurde.

Flaschenpost_128[1]

Eine mit Liebe gemachte Flaschenpost ist kein Müll.

Im Gegenteil! Als sich  Lübeck-Travemünde 2002 als Austragungsort für die Olympischen Segelwettbewerbe 2012 bewarb, schrieben ganze Schulklassen im Rahmen der Kampagne Flaschenposten. Und nun raten Sie mal, wer die Buddeln in der Lübecker Bucht ins Wasser warf!

Es war die Wasserschutzpolizei.

Screenshot_Wasserschutzpolizei[1]

Die Wasserschutzpolizeit Nienburg hat nichts gegen Flaschenposten. (Screenshot Twitter 25.02.2021)

Wie => hier zu lesen, scheinen sich die Ordnungshüter sogar zu freuen, wenn sie nicht nur Leichen, Drogenpäckckchen und von Gangstern entsorgte Mordwaffen im Wasser finden.

Gelegentlich wird sicherheitshalber beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie nachgefragt. Auch von dort gibt es keinen Einspruch, solange keine Plastikflaschen verwendet werden (abschreckendes Beispiel hier) und es „im Rahmen bleibt“. Wobei nicht näher bestimmt ist, was denn „der Rahmen“ sei.

Bei einer Einzelaktion dürfte dieser mit der Zahl von 250 Flaschenposten beschrieben sein, die die Künstlerin Anne Berlit mit Hilfe einer schwimmenden Skulptur in diesem Sommer in der Nordsee aussetzen will. Ihr wurde lediglich zur Auflage gemacht, kein führerloses Wasserfahrzeug zu bauen.

So etwas, ein als „Flaschenpost“ deklariertes unbemanntes Wasserfahrzeug, hat es tatsächlich gegeben. Und das war tatsächlich ein unverantwortliches Unternehmen! (Mehr dazu hier, bitte auch einen Blick auf die Kommentare werfen.)

Die irische Großbrauerei Guinness hat zum zweihundertjährigen Firmenjubiläum 1959 sage und schreibe 150’000 (in Worten: HUNDERT-FUENFZIG-TAUSEND) Flaschenposten  im Nordatlantik den Wogen übergeben. Fünf Jahre zuvor war schon eine Charge von 50’000 über Bord gegangen, so dass wir zusammen auf 200’000 kommen. Das müssen ganze Schiffsladungen gewesen sein!  Allerdings waren sich die Werbestrategen bei Guinnes ihrer Sache nicht so sicher: Sie hatten eigens eine Haftpflichtversicherung für die Aktion abgeschlossen. Aber selbst bei dieser Werbekampagne, die sicher weit jenseits des oben definierten Rahmens lag, ist niemand zu Schaden gekommen. Statt dessen wurden die eigens dafür hergestellten Flaschen bei Beachcombern zu begehrten Sammlerstücken.

Fazit: Zur Zunft der Flaschenpostler gehören Meereskundler, Seeleute, Fremdenverkehrsunternehmen, Zeitungsredaktionen, Künstler und viele andere. Und wir alle berufen uns auf das seit Christoph Kolumbus bestehende Gewohnheitsrecht, den Spülsaum mit dem maritmen Zauber geheimnisvoller Botschaften zu veredeln.

Und wenn doch jemand meckert, dann sagen wir, Flaschenposten stehen unter konsularischem Schutz. Das tun sie nämlich tatsächlich!

Mit konsularischem Siegel!

Mit konsularischem Siegel!

Hier noch eine Pressenotiz zum Thema.

Kategorien: Lexikalisches, Sammelsorium | Schlagwörter: , , , , , , , , , , | 2 Kommentare

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2 Gedanken zu „Flaschenpost aussetzen, – darf man das?

  1. fokusfreude

    gefällt mir!

  2. Okay, jetzt bin ich beruhigt.

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